Die UN-Regelung Nr. 155 der UNECE (United Nations Economic Commission for Europe) vom 22. Januar 2021 beschreibt im Detail, wie nationale Zulassungsbehörden in Zukunft das Thema Cybersecurity im Bezug auf die Homologation von neuen Fahrzeugen mit ihren Mechatronischen Komponenten umsetzen werden. Autohersteller müssen dabei ein Cybersecurity Management System vorweisen, welches ein Cybersecurity-Risikomanagement in der Entwlicklungsphase, Produktionsphase und Fahrzeugnutzung umsetzt.